Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

Sie wollen eine Liegenschaft kaufen / verkaufen

 

Wenn Sie den Kauf / Verkauf / die Miete / Vermietung einer Liegenschaft vorhaben, sind wir gerne bereit, Sie fachmännisch zu beraten und angefangen beim ersten Kontakt, bis hin zum grundbuchamtlichen Vertragsabschluss unsere Dienste zur Verfügung zu stellen (Honorarordnung SVIT).

 

Geschäftsbedingungen

 

Bei Entgegennahme von Angeboten / Anfragen und oder der Abmachung von Besichtigungs- und Besprechungsterminen anerkennt die Interessentin / der Interessent die Geschäftsbedingungen der CAMPOS & PARTNER AG und der PLARIT AG, Walenstadt.

Grundlage für die Angebote bilden die Auskünfte der Verkäuferschaft, bzw. die gültigen Ausführungspläne für Neuobjekte.

Rechtsverbindlich sind einzig die grundbuchamtlich / notariell beurkundeten Kaufverträge.

 

Preisänderungen seitens der Verkäuferschaft und Zwischenverkauf bleiben in jedem Fall vorbehalten.

In den angegebenen Preisen sind die Handänderungssteuer und die damit im Zusammenhang stehenden, amtlichen Gebühren nicht enthalten. Sie gehen zulasten der Käuferin / des Käufers

( anders lautende Abmachungen bedürfen der Schriftform und Gegenzeichnung).

 

Die Käuferin / der Käufer schuldet keine Vermittlungsprovision (gültig für den Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz).

 

Das zwischen Käuferin / Käufer und der Verkäuferschaft vereinbarte Reuegeld wird bei der amtlichen Handänderung dem Kaufpreis voll angerechnet und ist zinslos. Ebenso werden Anzahlungen dem Kaufpreis voll angerechnet (zinslos).

Änderungswünsche der Käuferin / des Käufers können nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vor Inangriffnahme der Bauarbeiten bekannt sind. Daraus resultierende Mehr- bzw. Minderkosten werden nach Handwerkerofferten entweder zusätzlich in Rechnung gestellt, oder dem Kaufpreis gutgeschrieben.

Falls die Käuferin, der Käufer vom Vertrag zurücktritt, fällt das Reuegeld ungemindert der Verkäuferschaft zu.

Alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Erwerbsabsicht, bzw. dem Erwerb einer Liegenschaft werden nach den Grundsätzen des    (Schweizerischer Verband der Immobilientreuhänder) abgewickelt.

 

Allfällige Zusatzvereinbarungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Bei Unterzeichnung eines Vorvertrages zum Abschluss eines grundbuchamtlichen Kaufvertrages, bilden die zur Verfügung stehenden Baupläne und die Beschreibung einen integrierenden Bestandteil und werden von den Parteien mit unterzeichnet.

 

Gerichtsstand ist Walenstadt /SG

 

CAMPOS & PARTNER AG IMMOBILEN    Rathausplatz 2,   8880 Walenstadt

 

Walenstadt, Januar 2007