|
Ausführung
Die
Bauausführung erfolgt aufgrund der gültigen Ausführungspläne des
Architekten und des Bauingenieurs. Die Bestimmungen des SIA,
Norm 118 ‚Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten’ und die
einschlägigen Normen der jeweiligen Fachverbände sind
integrierender Bestandteil.
Preisliste
Häuser A / B / C
- Baubeginn Haus A: Herbst
2007 / Bezug: nach Vereinbarung
- Baubeginn Haus B:
- Baubeginn Haus C:
IDie Bauherrschaft behält sich ausdrücklich vor, die eine oder andere
bauliche Massnahme nach eigenem Ermessen vorzunehmen, um damit Komfort
zu steigern und Heizkosteneinsparungen zu erzielen.'
Verkaufspreise für die Überbauung mit 30 WE, 53
Tiefgaragenplätzen, Aussenplätzen, Bastelräumen.
Walenstadt, 19. Sebtember 2007
|
Nr
|
Zimmer
|
Art / Haus
A / B / C
|
Stock
|
Balkon
|
Keller
|
Abstellraum
|
Preis CHF
|
|
1
|
2 1/2
|
C
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
328'000
|
|
2
|
2 1/2
|
C
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
332'000
|
|
3
|
2 1/2
|
C
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
335'000
|
|
4
|
3 1/2
|
B
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
374'000
|
|
5
|
3 1/2
|
C
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
374'000
|
|
6 |
3 1/2 |
B |
1.OG |
ja |
ja |
- |
386'000 |
|
7
|
3 1/2
|
C
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
386'000
|
|
8
|
3 1/2
|
B
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
395'000
|
|
9
|
3 1/2
|
C
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
395'000
|
|
10
|
3 1/2
|
A
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
verkauft
|
|
11
|
4 1/2
|
B
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
456'000
|
|
12
|
5 1/2
|
A
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
540'000
|
|
13
|
4 1/2
|
A
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
462'000
|
|
14
|
4 1/2
|
A
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
462'000
|
|
15
|
4 1/2
|
B
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
462'000
|
|
16
|
4 1/2
|
A
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
469'000
|
|
17
|
4 1/2
|
A
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
469'000
|
|
18
|
4 1/2
|
B
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
469''000
|
|
19
|
4 1/2
|
A
|
3.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
verkauft
|
|
20
|
4 1/2
|
A
|
3.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
478'000
|
|
21
|
5 1/2
|
B
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
540'000
|
|
22
|
5 1/2
|
B
|
EG
|
ja
|
ja
|
-
|
540'000
|
|
23
|
5 1/2
|
B
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
549'000
|
|
24
|
5 1/2
|
B
|
1.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
549'000
|
|
25
|
5 1/2
|
B
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
555'000
|
|
26
|
5 1/2
|
B
|
2.OG
|
ja
|
ja
|
-
|
555'000
|
|
27
|
3 1/2
|
C
|
Attika
|
ja
|
ja
|
-
|
565'000
|
|
27
|
*a
4 1/2 |
C |
Attika
|
ja
|
ja
|
-
|
612'000
|
|
28
|
3 1/2 |
B2
|
Attika
|
ja
|
ja
|
-
|
verkauft
|
|
29
|
4 1/2
|
A
|
Attika
|
ja
|
ja
|
-
|
verkauft
|
|
30
|
5 1/2
|
B1
|
Attika
|
ja
|
ja
|
-
|
verkauft
|
|
-
|
Tiefgarage
|
53 Plätze
|
UG
|
-
|
-
|
-
|
28'000
pro Platz
|
|
-
|
Autoabstellplätze
im Freien
|
Beschränkte
Anzahl
|
-
|
-
|
-
|
-
|
3'000
pro Platz
|
|
-
|
Bastelräume
|
Beschränkte
Anzahl
|
UG
|
-
|
-
|
-
|
12'000
pro Raum
|
27*a:
Die Attikawohnung im
Haus C kann durch seitliche Vergrösserung zur 4 1/2-Zimmer-Wohnung
erweitert werden. (Wieder-Inkraftsetzung der früheren Vorschrift im
Baureglement / Vollzug seit 3.12.2007)
Kaufpreis
Die Kaufpreise entnehmen Sie der der obigen Preisliste. Im
Kaufpreis enthalten sind:
-
Anteil am Grundstück
-
Offierierte Wohnung
-
1 Kellerraum, Anteil an den
gemeinsamen Räumen gemäss Stockwerk-eigentumsbegründung
-
Umgebungsarbeiten, wie Fahr- und
Gehwege, Sitzplätze und Grünflächen
-
Anschlussgebühren für Kanalisation,
elektrische Energie, Frischwasser, Kabelfernsehen (sofern nicht
Satellitenantenne errichtet wird / im Ermessen der Bauherrschaft)
-
Werkleitungen innerhalb und ausserhalb
des Grundstücks
-
Die übrigen Baunebenkosten, wie
Baubewilligungsgebühren (nicht inbegriffen Handänderungssteuer-
und Kosten; diese gehen zu Lasten der Käufer)
-
Allfällige Bauzinsen der Bauherrschaft
-
Geometerkosten, soweit sie dieses
Objekt betreffen
Mit der Unterzeichnung
einer Kaufvereinbarung, eines Vorkaufvertrages, bzw. eines amtlichen
Kaufvertrages anerkennen die Käuferin, der Käufer den Baubeschrieb,
sowie die ausgehändigten, von der Baubewilligungsbehörde genehmigten
Pläne und die Stockwerkeigentumsbegründung.
Alle für die Erstellung, den Verkauf, bzw. den Erwerb der Wohnung(en)
erstellten Plan- und Schriftdokumente werden von den Parteien
rechtskräftig unterzeichnet.
Zahlungsfristen
Bei Abschluss
eines Kaufvertrages entrichtet die Käuferin, der Käufer eine
Anzahlung von 20 % des Gesamtkaufpreises. Weitere
Akonto-Zahlungen werden aufgrund des Baufortschrittes fällig
(Vereinbarungssache bei Vertragsabschluss). Diese Summe(n) wird
/ werden der Gesamtkaufpreissumme voll angerechnet. Bei
Kaufübereinkunft wird der Kaufvertrag, bzw. werden die
Kaufverträge im Grundbuch der Gemeinde Walenstadt eingetragen.
Gleichzeitig übergibt die Käuferschaft eine unwiderrufliche
Zahlungsverpflichtung einer Bank, für den Gesamtkaufpreis
(abzüglich geleistete Akontozahlungen). Neben der
Handänderungssteuer und den Handänderungskosten, gehen
allfällige Hypothezierungskosten zu Lasten der Käuferin, des
Käufers.
Als
Besitzesantritt gilt der vertraglich zu vereinbarende Termin der
Bezugsbereitschaft.
Rückbehalte
durch die Käuferin / den Käufer sind nur bei grobfahrlässigen
Unterlassungen, unzumutbaren Zuständen am Haus A oder schweren
Baufehlern zulässig. Nicht beendigte Umgebungsarbeiten,
Strassenteerung, etc. berechtigen nicht zu Rückbehalten.
Änderungen
a) mit Kostenfolge: Von der Käuferschaft zusätzlich verlangte
Mehrleistungen und/ oder Qualitätsverbesserungen werden dieser
belastet. Falls Minderleistungen
bauliche Aenderungen bedingen, gelten die Bearbeitungskosten von 10 %
(siehe oben) für die Minderleistungssumme.
Von der Käuferschaft verlangte Minderleistungen werden rückvergütet,
sofern sie nicht zur Unzeit bekannt gegeben werden. Solche Mehr- und
Minderleistungen sind grundsätzlich bei Vertragsabschluss schriftlich
zu vereinbaren.
b) die Bauherrschaft ist berechtigt, untergeordnete Änderungen
gegenüber dem Baubeschrieb, welche hinsichtlich Qualität,
fachmännischer Ausführung und Konstruktion keine Verschlechterung zur
Folge haben, von sich aus vorzunehmen, wenn sich das als nützlich oder
zweckmässig erweist.
Garantien
Die Garantierichtlinien- und Fristen richten sich nach den
einschlägigen Bestimmungen von OR und SIA. Die Bauherrschaft
garantiert für eine fachgerechte Ausführung und für die Verwendung von
einwandfreien Materialien durch die am Bau beteiligten Handwerker und
Lieferanten. Mit eingeschlossen sind Architektur- und
Ingenieurleistungen.
Die von den Unternehmern geleisteten Garantiescheine werden nach Bezug
der Baute der Stockwerkeigentümergemeinschaft abgetreten.
Haarrisse gelten nicht als Baumangel.
Beanstandungen
Solche sind unverzüglich bei Feststellung schriftlich an die
Bauherrschaft zu richten.
Eigenleistungen
Solche sind möglich, dürfen aber nicht zu Verzögerungen im Bauablauf
führen. Sie sind grundsätzlich bei Vertragsabschluss schriftlich zu
vereinbaren. Später gewünschte Eigenleistungen sind nur möglich, wenn
sie nicht zur Unzeit erfolgen (z.B. wenn entsprechende Bauteile
bereits von der Bauherrschaft geordert / in Auftrag gegeben sind.
Der Preisnachlass für gegenseitig schriftlich vereinbarte
Eigenleistungen richtet sich nach dem Offertpreis des Unternehmers für
die entsprechende Arbeit.
Subunternehmer
und Lieferanten
Die am Bau tätigen Unternehmer, Lieferanten, etc. werden
ausschliesslich durch die Bauherrschaft bestimmt.
Abnahme
Die Abnahme der Baute durch die Käuferschaft hat bei
Bezugsbereitschaft zusammen mit der Bauleitung / Bauherrschaft zu
erfolgen. Es ist von der Bauleitung ein schriftliches von den Parteien
unterzeichnetes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Allfällig bei der
Abnahme sichtbare Mängel sind im Protokoll zu vermerken und von der
Bauherrschaft sofort beheben zu lassen.
Fristen
Als Bezugstermin gilt die im Kaufvertrag festgelegte Frist.
Nichteinhaltung eines Vorvertrages
Die Käuferin, der Käufer, die Käuferschaft leistet / leisten bei
Vorvertragsunterzeichnung ein im Vorvertrag verbindlich
definiertes Reuegeld auf das Bankkonto der Bauherrschaft. Bei
Vertragseinhaltung wird der vereinbarte Betrag dem Kaufpreis
(zinslos) dem Kaufpreis angerechnet.
Wichtiger
Hinweis
Diese Kaufbestimmungen vom 19. Sebtember 2007 ersetzen die
vorangegangenen Beschreibungen. Bindend für die Bauherrschaft und die
Käuferschaft sind die Baubewilligungen, die Ausführungs- und
Detailpläne des Architekten und der Spezialunternehmer (z.B.
Küchenbaufirma). Für die Masshaltigkeit der Räumlichkeiten, Raumhöhen,
sowie allen einschlägigen am Bau verwendeten und verarbeitenden
Materialien gelten die Bestimmungen des SIA Norm 118. Diese
Unterlagen sind rechtskräftig und ersetzen vorangegangene
Projektpläne, Baubeschreibungen usw. |